{"id":5017,"date":"2023-12-20T11:15:56","date_gmt":"2023-12-20T11:15:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.saarschleifenlodge.eu\/?page_id=5017"},"modified":"2023-12-20T11:15:59","modified_gmt":"2023-12-20T11:15:59","slug":"agb-hotel","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.saarschleifenlodge.eu\/fr\/agb-hotel\/","title":{"rendered":"AGB Hotelaufnahmevertrag"},"content":{"rendered":"<p><strong>der Saarschleifenlodge Gastro GmbH- 66693 Mettlach<\/strong><\/p><p><strong>nachfolgend Hotel genannt<\/strong><\/p><p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1)<\/p><p><strong>1 G<\/strong><strong>ELTUNGSBEREICH <\/strong>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht f\u00fcr Pauschalreisen im Sinne des \u00a7 651a BGB. Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast-aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.<\/p><p>1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Be-herbergungszwecken bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.<\/p><p>1.3 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdr\u00fccklich in Text-form vereinbart wurde.<\/p><p><strong>2 V<\/strong><strong>ERTRAGSABSCHLUSS<\/strong><strong>, &#8211;<\/strong><strong>PARTNER<\/strong><\/p><p>Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. F\u00fcr den Fall der Buchung \u00fcber die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag \u00fcber Anklicken des Buttons <em>\u201eZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN\u201c <\/em>zustande.<\/p><p><strong>3 L<\/strong><strong>EISTUNGEN<\/strong><strong>, P<\/strong><strong>REISE<\/strong><strong>, Z<\/strong><strong>AHLUNG<\/strong><strong>, A<\/strong><strong>UFRECHNUNG <\/strong>3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<\/p><p>3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden direkt oder \u00fcber das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ver-auslagt werden.<\/p><p>3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kom-munalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate \u00fcberschreitet.<\/p><p>3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung \u2013 vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung \u2013 binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.<\/p><p>3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p><p>3.6 In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsum-fanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlan-gen.<\/p><p>3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und w\u00e4hrend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemesse-ne Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 f\u00fcr bestehende und k\u00fcnftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer 3.5 und\/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.<\/p><p>3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<\/p><p>3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg \u00fcbermittelt werden kann.<\/p><p><strong>4 R<\/strong><strong>\u00dcCKTRITT<\/strong><strong>\/K<\/strong><strong>\u00dcNDIGUNG <\/strong><strong>(\u201eS<\/strong><strong>TORNIERUNG<\/strong><strong>\u201c) <\/strong><strong>DES <\/strong><strong>K<\/strong><strong>UNDEN <\/strong><strong>N<\/strong><strong>ICHTINANSPRUCHNAHME DER <\/strong><strong>L<\/strong><strong>EISTUNGEN DES <\/strong><strong>H<\/strong><strong>OTELS <\/strong><strong>(\u201eN<\/strong><strong>O <\/strong><strong>S<\/strong><strong>HOW<\/strong><strong>\u201c)<\/strong><\/p><p>4.1 Eine einseitige L\u00f6sung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein R\u00fccktrittsrecht im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht besteht.<\/p><p>4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-anspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegen\u00fcber dem Hotel in Textform aus\u00fcbt.<\/p><p>4.3 Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches R\u00fcck-tritts- oder K\u00fcndigungsrecht, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtin-anspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug f\u00fcr ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtung mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck sowie f\u00fcr Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrange-ments zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/p><p>Kostenloser R\u00fccktritt &gt; 30 Tage , 10-30 Tage 50%, unter 10 Tage 90% des vereinbarten Preises.<\/p><p><strong>5 R<\/strong><strong>\u00dcCKTRITT DES <\/strong><strong>H<\/strong><strong>OTELS<\/strong><\/p><p>5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-r\u00fccktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einr\u00e4umung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.<\/p><p>5.2 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 3.5 und\/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p><p>5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zu-r\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p><p>&#8211; h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p><p>&#8211; Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Kunden, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p><p>&#8211; das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p><p>&#8211; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;<\/p><p>&#8211; ein Versto\u00df gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.<\/p><p>5.4 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem R\u00fccktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entspre-chend.<\/p><p><strong>6 Z<\/strong><strong>IMMERBEREITSTELLUNG<\/strong><strong>, &#8211;<\/strong><strong>\u00dcBERGABE UND <\/strong><strong>&#8211;<\/strong><strong>R\u00dcCKGABE<\/strong><\/p><p>6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart wurde.<\/p><p>6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung.<\/p><p>6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp\u00e4testens um 11:00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fc-gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp\u00e4teten R\u00e4umung des Zimmers f\u00fcr dessen vertrags\u00fcberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gem\u00e4\u00df Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Anspr\u00fcche des Kunden werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<\/p><p><strong>7 H<\/strong><strong>AFTUNG DES <\/strong><strong>H<\/strong><strong>OTELS<\/strong><\/p><p><strong>&nbsp;<\/strong>7.1 Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4s-sigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren Erf\u00fcllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten.<\/p><p>7.2 F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen w\u00fcnscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.<\/p><p>7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p><p>7.4 Weckauftr\u00e4ge werden vom Hotel mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Nachrichten f\u00fcr die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen \u00fcbernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p><p><strong>8 S<\/strong><strong>CHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p><p>8.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts-bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sind unwirksam.<\/p><p>8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ist ausschlie\u00dflicher Gerichts-stand Amtsgericht Saarbr\u00fccken . Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.<\/p><p>8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p><p>8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europ\u00e4ische Union eine Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (\u201eOS-Plattform\u201c) eingerichtet hat: http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.<\/p><p>Gezeichnet : Saarschleifenlodge Gastro GmbH \u2013 Steinbach 2 \u2013 66693 Mettlach \u2013 GF Michael Lenz<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Saarschleifenlodge Gastro GmbH- 66693 Mettlach nachfolgend Hotel genannt ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1) 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). 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